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Ich brauche nicht extra zu erwähnen, welcher Schaden einem Unternehmen entsteht, wenn dessen Daten in die falschen Hände gelangen. Geheime Produktionspläne, Rezepturen oder andere essentielle Daten, auf denen der Erfolg eines Betriebes beruht, haben natürlich direkte Schäden zur Folge, wenn sie veröffentlicht werden bzw. der Konkurrenz zugänglich werden. Doch seit der Datenschutz-Grundverordnung stellen Kunden- oder Mitarbeiterdaten Ihres Unternehmens eine ebenso große wenn nicht gar größere Bedrohung dar. Denn wenn Sie es versäumt haben, diese personenbezogenen Daten ordnungsgemäß zu schützen, drohen neben Reputationsverlust oder Kundenverlust auch noch die erheblichen Bußgelder im Rahmen der Datenschutz-Grundverordnung. Ein Cyberkrimineller kann also mit einem geschickt durchgeführten Datendiebstahl ein gutes Geschäft machen, indem er Sie erpresst oder Ihre Daten eventuell verkauft.
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Datenmissbrauch:
Im Grunde genommen geht Datenmissbrauch oft Hand in Hand mit einem Datendiebstahl. Datenmissbrauch beschreibt zunächst einmal nur die Zweckentfremdung der Daten. In der Regel geht dem jedoch ein Datendiebstahl oder eine Täuschung voraus. Das beste Beispiel hierfür ist ein Angriff per Phishing-Mail mit dem Ziel, einen unvorsichtigen Nutzer auf eine gefälschte Webseite zu locken, auf der er zum Beispiel seine Online-Banking Daten eingibt. Ist der Datendiebstahl gelungen, kann der Cyberkriminelle dann diese Daten missbrauchen, um sich Zugang zu Bankkonten oder oft auch Konten von Onlineshops verschaffen und diese für seine Zwecke missbrauchen. Oft werden diese Daten auch im Darknet zum Kauf angeboten.
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