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Was ist zu beachten?

Eine manuelle Pflege

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der Mehrwertsteuerreduzierung ist notwendig, wenn:

  • ein Titel noch in dieses Jahr vorgezogen wird
  • es noch für dieses Jahr Preisaktionen gibt, die heute noch nicht im System gepflegt wurden
  • ein neuer Titel für das laufende Jahr angelegt wird


Für diese Fälle müssen sind die Mehrwertsteuer-Reduktionen in Form von Preisänderungen händisch angelegt werdenmanuell anzulegen. Sollten Sie noch keine Erfahrung mit der Pflege von Preisänderungen haben, gelangen Sie über folgenden Link entsprechenden Abschnitt in der ERP-Dokumentation: https://wiki.guu-portal.de/display/ERP/Stammdaten+Dokumentation#StammdatenDokumentation-Preis%C3%A4nderung
Die reduzierten Namen der Mehrwertsteuersätze lauten:

  • 5 % (2020)
  • 16 % (2020)
  • Für Österreich: 5% (2021)

Wie wird die Mehrwertsteuerreduzierung systemisch abgebildet?


Für den Zeitraum vom 01.07.2020 - 31.12.2020 wird die deutsche Mehrwertsteuer von 19% auf 7% 16% bzw. von 7% auf 5% reduziert, für den Zeitraum vom 01.03.2021 - 31.12.2021 wird die österreichische Mehrwertsteuer von 10% auf 5% reduziert. Daher muss der deutsche Preis des Produktes angepasst werden. Die österreichischen Preise ändern sich dadurch nicht.
Da sich die deutsche Mehrwertsteuer zum 01.01.2021 wieder auf den ursprünglichen Satz erhöht, muss für den 01.01.2021 eine Preisänderung gepflegt werden, in der genau dieser Umstand abgebildet wird (siehe Screenshot).
Bei der Anlage einer Preisaktion wird ein Datensatz für jeden der Standardpreise generiert.
Da die Datensätze für Österreich/Schweiz überflüssig sind, können diese über das Mülleimersymbol entfernt werden.

Für die österreichische Mehrwertsteuer gilt zum 01.01.2022 ein analoges Vorgehen.

Am Ende sollte es wie auf dem abgebildeten Screenshot aussehen:


Hinweis
Gibt es für den Zeitraum der Mehrwersteuerreduzierung für einen Titel echte Preisaktionen, müssen diese ebenfalls entsprechend angepasst werden. Der folgende Screenshot zeigt, wie die Preisaktionen nach Anpassung aussehen sollten: