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Inhalt


Auszug

Avero-Zeiterfassung-Funktionen


Beschreibung

Ansprechpartner

RolleAnsprechpartnerE-Mail
SupportHRzeiterfassung@graefe-und-unzer.de
Technischer-SupportITit-service@graefe-und-unzer.de

Berechtigungen und Zugriffe

RolleBedeutung

Mitarbeiter

jeder der Zeit Erfasst = klassische Avero Anmeldung
Benutzerjeder der Urlaubanträge Freigibt freigibt = Anmeldung für die "Genehmiger Rolle"
BeschreibungLink
direckter ZugriffslinkAnmeldung

Anmeldung & Abmeldung

Die Anmeldung an Avero erfolgt per SSO (SingleSignOn) automatisiert, es sind keine separaten Anmeldedaten notwendig. Die Abmeldung aus der Avero-Zeiterfassung erfolgt automatisiert nach 2 Minuten Inaktivität.

Anmeldung  

FAQ

zu generellen Punkten

Allgemein

Am besten
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titleAn wen wende ich mich, wenn die Anmeldung nicht klappt?

Grundsätzlich steht die Avero-Zeiterfassung allen Mitarbeiter, unabhängig des gewählten Zeitmodels zur Verfügung. 

Bei technischen Störungen*, wenden Sie sich an unseren IT-Service-Desk. Sie erreichen die Kolleginnen und Kollegen per E-Mail:   it-service@graefe-und-unzer.de oder telefonisch per 089 41981 444.

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titleMüssen AOZler überhaupt Ihre Arbeitszeit erfassen?


Ja, das ist in der Betriebsvereinbarung geregelt und hebt dabei nicht das Vertrauensmodell auf. Die Zeiterfassung hebt das bisherige Word-Dokument auf. Zudem ist die Erfassung für die Qutenermittlung notwendig.*bspw. Störungen bei der Anmeldung, Lizenzfehler usw.

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titleMüssen Korrekturbuchungen vom AL Vorgesetzten freigegeben werden?

Nein, Korrekturbuchungen können werden durch jeden selbst durchgeführt werden. Eine Freigabeworkflow erfolgt lediglich , wie bisher, für Urlaub und Dienstreisen.

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titleBuchen über Avero ist bei vielen AoZlern aktuell noch nicht möglich. Wann steht die Funktion zur Verfügung? Wie kann das dann nachträglich erfasst werden?

Grundsätzlich steht die Buchungsfunktion jedem Mitarbeiter, unabhängig des gewählten Zeitmodels zur Verfügung. Sofern hier dennoch Zugriffsprobleme  auftreten, geben Sie der IT per it-service@graefe-und-unzer.de kurz Bescheid.Das nachträgliche erfassen von Zeiten/Korrekturen ist im Abschnisst Korrekturbuchungen beschrieben.

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title22. Ich wollte mich heute morgen einloggen in Avero, es kam die Fehlermeldung “Alle Lizenzen belegt” - Wird dieses Problem behoben?

Grundsätzlich steht die Buchungsfunktion jedem Mitarbeiter, unabhängig des gewählten Zeitmodels zur Verfügung. Sofern hier dennoch Zugriffsprobleme  auftreten, geben Sie der IT per it-service@graefe-und-unzer.de kurz Bescheid.

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titleWas passiert, wenn ich eine Korrekturbuchung nicht rechtzeitig vor Quartalsende durchführen konnte?

Die Betrachtung kann technisch nur mit den erfassten Istzeiten erfolgen. Sofern noch Korrekturen ausstehen /oder nicht erfolgt sind, finden diese keine Betrachtung.

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titleErwerben AOZler mit den durch die elektronische Erfassung nachvollziehbaren Überstunden das Recht, diese wieder frei nehmen zu können?

Nein, Mehrstunden sind mit den in der BV geregelten 4 zustätzlichen Urlaubstagen abgegolten.  Die Erfassung der Arbeitszeiten ist für die Qutenermittlung notwendig und wird an keiner anderen Stelle ausgewertet.

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titleWie schnell werden Urlaubs- und Krankheitstage im System erfasst und herausgerechnet? Passiert das automatisch oder muss man hier etwas anklicken?

Urlaubstage werden, wie bisher, im System erfasst und berücksichtigt, sobald . Sobald der Urlaubsantrag gestellt und genehmigt wurdeist,  sind diese berücksichtigt.
Krankheitstage werden manuell durch HR erfasst.

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titleBehalten AOZler ihren Anspruch auf die 4 zusätzlichen Urlaubstage?

Ja, an der bestehenden BV gibt es keine Änderungen. Mehr- /  und Minderstunden werden am Monatsende gekappt. Die Erfassung der Arbeitszeiten ist für die Qutenermittlung notwendig.

FAQ zum mobilen Arbeiten


Kranktage werden zentral von der Zeiterfassung/HR im System eingegeben nach jeweiliger Info an krankmeldung@graefe-und-unzer.de. Hier kann es manchmal zu Verzögerungen kommen, vor allem auch durch die Einführung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, da der Abruf der Daten von den Krankenkassen nur durch die zentrale Abrechnung in Hamburg möglich ist und somit auf Rückmeldung gewartet werden muss.

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titleWelcher Wert ist als Basis für die Berechnung der Quote hinterlegt? Tage? Stunden? Minuten?

Die Als Basis für die Berechnung der Quote ist die Istzeit in Minuten. Die Ermittlung der Quote erfolgt anhand der Istzeit im Büro und des mobilen Arbeitens.
Hier eine Beispielrechnung zur Ermittlung der Quotewerden die tatsächlichen Ist-Stunden herangezogen. Zusammen mit Digitalzeit (AVERO) haben wir uns verschieden Möglichkeiten angesehen und uns letztlich auf ein System geeinigt, dass die Gleichbehandlung aller Mitarbeiter gewährleistet und Ungenauigkeiten vermeidet.

Beispielrechnung:

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titleWo erfolgt die Darstellung der Quote?

Die Quote wird in der Periodenübersicht abgebildet. Um sich die die Quote des mobilen Arbeitens darzustellen, ist zunächst die Angabe des Zeitraums (5) anzugeben, achten Sie darauf, dass der Bezug das jeweilige Quartal ist, sobald der Zeitraum angegeben ist, kann die Auswertung (6) abgerufen werden:

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titleIn welcher Art wird die Quote dargestellt?

Die Quote wird Prozentual dargestellt. Die Betrachtung erfolgt jeweils über ein Qurtal, so wie es in der Betriebsvereinbarung geregelt ist. In der Periodenübersicht wird in der Spalte MA-Quote vor. (7) die Quotenvorgabe dargestellt im der Spalte MA-Quote (8) sehen Sie die aktuelle mobile Arbeiten Quote in %, hier Beispielhaft 32%.



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titleWird beim taggleichen Wechsel zwischen Verlag und HO durch Klick auf “Gehen” und anschließend wieder “Kommen” die Pause zusätzl. abgezogen oder gilt der abwesende Zeitraum als Pause?

Sollten Sie innerhalb eines Tages, zwischen mobiler Arbeit und „Arbeiten im Verlag“ wechseln, stempeln Sie sich bitte jeweils ein und aus mit der jeweils richtigen Variante. Die so entstehende Pause zwischen den beiden Varianten wird auf die 45 Minuten „Mindestpause“ angerechnet. Es kommt also kein „doppelter“ Pausenabzug vor.

Für AOZler erfolgt keine automatisierter Mindestpausenabzug.

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titleWie funktionieren Korrekturbuchungen?

Fehlzeit
Bürozeit

FAQ AOZ

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titleMüssen AOZler überhaupt Ihre Arbeitszeit erfassen?

Ja, dass ist in der Betriebsvereinbarung geregelt und hebt dabei nicht das Vertrauensmodell auf. Die Zeiterfassung über das bisherige Word-Dokument ist ab dem 01.02.2023 nicht mehr nötig. Zudem ist die Erfassung für die Qutenermittlung notwendig.

Rückmeldung des BRs erforderlich
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titleMüssen AOZler Ihre Pause erfassen?
?

Nein, Sie können. Es erfolgt zudem kein automatischer Abzug der gestztlichen Pausezeiten. Achten Sie dennoch darauf, regelmässige Pausen durchzuführen.

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titleErwerben AOZler mit den durch die elektronische Erfassung nachvollziehbaren Überstunden das Recht, diese wieder frei nehmen zu können?

Nein, Mehrstunden sind mit den in der BV geregelten 4 zusätzlichen Urlaubstagen abgegolten. Sollten im System Über-/Unterstunden entstehen, werden diese zum Ende eines Monats gekappt.  Die Erfassung der Arbeitszeiten ist für die Qutenermittlung notwendig und wird an keiner Stelle ausgewertet.

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titleBuchen über Avero ist bei vielen AoZlern aktuell noch nicht möglich. Wann steht die Funktion zur Verfügung? Wie kann das dann nachträglich erfasst werden?

Grundsätzlich steht die Buchungsfunktion jedem Mitarbeiter, unabhängig des gewählten Zeitmodels, zur Verfügung. Sofern dennoch Zugriffsprobleme  auftreten, geben Sie der IT per it-service@graefe-und-unzer.de kurz Bescheid. 


Das nachträgliche erfassen von Zeiten/Korrekturen ist im Abschnitt Korrekturbuchungen beschrieben.

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titleBehalten AOZler ihren Anspruch auf die 4 zusätzlichen Urlaubstage?

Ja, an der bestehenden BV gibt es keine Änderungen. Sollten im System Über-/Unterstunden entstehen, werden diese zum Ende eines Monats gekappt.  
Die Erfassung der Arbeitszeiten ist für die Qutenermittlung notwendig.

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titleMüssen Kollegen, die aufgrund des weiter entfernten Arbeitsortes 100% mobil arbeiten, aber im AOZ sind, auch ihre AZ digital erfassen oder verwenden diese weiterhin die Word-Vorlagen?

Ja, an der bestehenden BV gibt es keine Änderungen. Die elektronische Zeiterfassung per Avero hebt das bisherige Verfahren per Work-Dokument auf, um allerdings den manuellen Aufwand, vor allem auf Seiten von HR, zu minimieren und um eine Gleichbehandlung bei der Quotenermittlung mit den Mitarbeitern im Ampelmodell gewährleisten zu können, erfassen künftig auch die Mitarbeiter im AOZ-Modell die Arbeitszeit und den Arbeitsort über AVERO. Dies gilt auch für AOZ Mitarbeiter, die auf Grund einer individuellen Regelung 100% mobil arbeiten. Die Erfassung der Arbeitszeiten ist für die Qutenermittlung notwendig.

Wird beim taggleichen Wechsel zwischen Verlag und HO durch Klick auf “Gehen” und anschließend wieder “Kommen” die Pause zusätzl abgezogen oder gilt der abwesende Zeitraum als Pause?title
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titleMüssen Kollegen, die 100% mobil arbeiten, ihre Zeiten aber in Avero erfassen, trotzdem täglich den Arbeitsort angeben?

Ja, die Erfassung der Arbeitszeiten und des Ortes ist für die Qutenermittlung notwendig.

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title

.

zu klären

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Wie funktionieren Korrekturbuchungen?

Fehlzeit
Bürozeit

Begriffserklärung

BegriffBedeutungBeispiel
AnwesenheitszeitAnwesenheit im BüroBürozeit
DienstangDienstgang
AbwensenheitszeitAbwesenheitszeit*Zeit außerhalb des Bürosmobiles Arbeiten

* Der Begriff Fehlzeiten ist in Verbindung mit als Abwesenheit außerhalb des Büros zu sehen.
Die jeweiligen Fehlzeitenarten (Urlaub, Fortbildung/Seminar, Dienstreise, Gleitag/Überstunden, Mobiles Arbeiten) werden wie folgt zur Quotenermittlung berücksichtigt:

FehlzeitenartBürozeitmobiles Arbeiten
Urlaub

Krankheit

Fortbildung/Seminarx
Dienstreisex
Gleitag/Überstunden

mobiles Arbeiten
x